AUGENARZTPRAXISDR.DYCK
OCT der Makula
Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen | Wunschleistungen
Die Erstellung und Beurteilung von Schnittbildern der Netzhaut (OCT) an der Stelle des schärfsten Sehens, der Makula, ist aus einer modernen Augenarztpraxis nicht mehr wegzudenken. Hierbei werden mittels hochauflösender Lasertechnik selbst kleinste Veränderungen an der Makula deutlich sichtbar. Das Messverfahren ist dabei berührungs- und schmerzfrei.
Obwohl die Makula durch einen geübten Augenarzt mit einer Lupe oft auch ohne Weitstellung der Pupille bereits recht gut betrachtet werden kann, ist es dem menschlichen Auge des Untersuchers nicht möglich,
Veränderungen an der Netzhaut im µm-Bereich zu erkennen. Diese Veränderugen können aber einen großen Unterschied beim Sehen und der Diagnosefindung ausmachen. Aus diesem Grund gehört die Messung mit einem OCT seit wenigen Jahren bei den Diagnosen diabetisches Makulaödem und altersassoziierte Makuladegeneration zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (einmal im Behandlungsfall).

Bei anderen Ursachen für Veränderungen an der Makula wie z.B. epiretinale Gliose, Chorioretinopathia centralis serosa, vitreomakuläres Traktionssyndrom, Makulaforamen, Gefäßverschlüsse oder Irvine-Gass-Syndrom liegt die Leistung noch außerhalb der Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Gleiches gilt für eine Messung mit OCT zur Prognosebeurteilung z.B. vor Kataraktoperationen oder bei Abklärung von unklaren Seheinschränkungen. Dennoch ist diese Messung auch hier nicht minder zu empfehlen.
GOÄ-Nr. | Leistungslegende | einfach | Faktor | Betrag |
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A424 | Optische Kohärenztomographie analog GOÄ 424 | 40,80 | 2,304 | 94,00 € |
