AUGENARZTPRAXISDR.DYCK
Subjektive Refraktionsbestimmung (Brillenwerte)
Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen | Wunschleistungen
Eine subjektive Refraktionsbestimmung ist die Ermittlung der präzisen Brillenwerte unter Berücksichtigung der vom Patienten anzugebenden subjektiven Wahrnehmung über die objektiv gemessenen Werte hinaus.

Die Bestimmung der Refraktions- oder Brillenwerte gehört in das Berufsbild des Optikermeisters, da ein Refraktionsfehler in der Regel keine Erkrankung darstellt. Der Augenarzt hingegen diagnostiziert und therapiert Augenerkrankungen. Die Refraktionsbestimmung dient in einer Augenarztpraxis lediglich einer groben Einschätzung zur besseren Diagnosefindung. In unserer Praxis wird diese grobe Refraktion bei allen Patienten mittels unseres Autorefraktometers erhoben und wird unseren Patienten nicht in Rechnung gestellt.
Auf diese Weise erhobene Refraktionswerte sind jedoch nicht ausreichend präzise für eine Brillenherstellung. Dazu ist ein subjektiver Abgleich dieser Werte erforderlich. Wir sind sowohl in unserer Kompetenz wie auch apparativ bestens in der Lage einen solchen Abgleich vorzunehmen.
Diesen zusätzlichen apparativen und zeitlichen Aufwand können wir weder über Ihre gesetzliche Krankenkasse noch über einen Brillenverkauf, wie es beim Optiker oft der Fall ist, verrechnen.
Wenn Sie also Ihr Vertrauen für eine subjektive Refraktionsbestimmung uns schenken möchten, tun wir es gerne und berechnen Ihnen hierfür die nachfolgend aufgeführte Aufwandsentschädigung.
GOÄ-Nr. | Leistungslegende | einfach | Faktor | Betrag |
---|---|---|---|---|
1201 | subjektive Refraktionsbestimmung | 5,19 | 5,332 | 27,67 € |
70 | Kurze Bescheinigung | 2,33 | 1,000 | 2,33 € |
Summe | 30,00 € |
